AGBs

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Geschäftsbedingungen für Werbeagenturen
Ziffer 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit einer Werbeagentur, die
diese auf den Gebieten der Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung, Werbemittlung und Werbemittelproduktion
für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt.
Ziffer 2 Präsentationen
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Werbeagentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses
mit dem Werbungstreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem
Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des
Auftrags auf die Agenturvergütung angerechnet.
Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Werbeagentur im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten
verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars
bei der Agentur. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten
dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte für einmalige Nutzung
auf den Auftraggeber über.
Ziffer 3 Treubindung an den Auftraggeber
Die Treubindung
gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des
Kunden ausgerichteten Beratung. Dies trifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen
und Personen durch die Agentur, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht
nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen
Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungstreibenden.
Ziffer 4 Entwurfshonorar
Vom Kunden nicht genutzte Arbeiten werden mit einer Skizzengebühr von 2/3 des vereinbarten Honorars in Rechnung
gestellt.
Ziffer 5 Media-Aufträge
Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur in eigenem Namen und für eigene Rechnung zu den für den Werbungstreibenden
günstigsten tariflichen Bedingungen.
Ziffer 6 Konkurrenzausschluss
Die Agentur verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen
Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen.
Ziffer 7 Geheimhaltungspflicht
Die Werbeagentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnissen des
Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur diese
zur gleichen Sorgfalt.
Ziffer 8 Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Arbeiten, Druckvorlagen, digitale Daten, Entwürfe und Bilder sind, falls nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigt, nur für
einmalige Nutzung bestimmt. Weitere Veröffentlichungen sind honorarpflichtig und in jedem Falle von Werbung ATL zu genehmigen.
Ziffer 9 Haftung
Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Werbeagentur dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen prüft der Auftraggeber selbst.
Ziffer 10 Gerichtsstand: Celle bzw. Lüneburg
Ziffer 11 Anwendbares Recht
Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern Deutsches Recht
anwendbar.
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