AGBs
Geschäftsbedingungen für Werbeagenturen
Ziffer 1: Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit einer Werbeagentur, die diese auf den Gebieten der Marketingberatung, Werbeplanung, Werbegestaltung, Werbemittlung und Werbemittelproduktion für andere Unternehmen oder sonstige Auftraggeber durchführt.
Ziffer 2: Präsentationen
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Werbeagentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Werbungstreibenden erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelts (Präsentationshonorar). Das Präsentationshonorar wird im Falle der Erteilung des Auftrags auf die Agenturvergütung angerechnet.
Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den von der Werbeagentur im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Berechnung eines Präsentationshonorars bei der Agentur. Werden im Rahmen der Präsentation vorgelegte Arbeiten dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte für einmalige Nutzung auf den Auftraggeber über.
Ziffer 3: Treubindung an den Auftraggeber
Die Treubindung gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet die Agentur zu einer objektiven, allein auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung. Dies trifft insbesondere Fragen des Media-Einsatzes und die Auswahl dritter Unternehmen und Personen durch die Agentur, z.B. im Bereich der Werbemittelproduktion. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Werbungstreibenden.
Ziffer 4: Entwurfshonorar
Vom Kunden nicht genutzte Arbeiten werden mit einer Skizzengebühr von 2/3 des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
Ziffer 5: Media-Aufträge
Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur in eigenem Namen und für eigene Rechnung zu den für den Werbungstreibenden günstigsten tariflichen Bedingungen.
Ziffer 6: Konkurrenzausschluss
Die Agentur verpflichtet sich, ihre Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für im Einzelnen festzulegende Produkte und Dienstleistungen.
Ziffer 7: Geheimhaltungspflicht
Die Werbeagentur ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet. Soweit sie dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet die Agentur diese zur gleichen Sorgfalt.
Ziffer 8: Urheber- und Nutzungsrechte
Alle Arbeiten, Druckvorlagen, digitale Daten, Entwürfe und Bilder sind, falls nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigt, nur für einmalige Nutzung bestimmt. Weitere Veröffentlichungen sind honorarpflichtig und in jedem Falle von Werbung ATL zu genehmigen.
Ziffer 9: Haftung
Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Werbeagentur dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen prüft der Auftraggeber selbst.
Ziffer 10: Gerichtsstand
Celle bzw. Lüneburg
Ziffer 11: Anwendbares Recht
Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern Deutsches Recht anwendbar.